Vorsorgevollmacht Fernitz, 16.04.2024

Veröffentlicht von iff am 05. Juni 2024

 

Wann, wozu u. wie mache ich eine Vorsorgevollmacht nach dem neuen Erwachsenenschutzgesetz? 

 

Statt der bisherigen Sachwalterschaft sollen die Menschen in Zukunft selbst entscheiden können, welche Vertretung sie im Falle der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit haben möchten. Hierfür gibt es nach dem Erwachsenenschutzgesetz mehrere Möglichkeiten:  

 

  1. Die Vorsorgevollmacht NEU 
  2. Gewählte Erwachsenenvertretung   
  3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung   
  4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung   

 

Praktische Hinweise zu diesen Neuregelungen bekommen Sie von 

 

Mag.a Ingeborg Windhofer,  

Juristin u. gerichtliche Erwachsenenvertreterin  

 

WANN: Dienstag, 16.04.2024 

WO: Haus der Vereine, Buchkogelstraße 43, 8072 Fernitz   

 

ANMELDUNG erbeten bis 10.04.2024 bei PVOrtsvorsitzender Ing. Günter Bauer, Tel 0680/2320722 od. per Mail: guenter.bauer@live.at   

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