Eine Patentenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie eine oder mehrere medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen, falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.
Ebenso können Sie darüber entscheiden, welche Vertretung Sie im Falle einer eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit haben wollen. Das Erwachsenenschutzgesetz bietet mehrere
Möglichkeiten.
Wann, wozu und wie mache ich eine Patentenverfügung bzw. eine Vorsorgevollmacht?
Praktische Hinweise zu diesen Neuregelungen bekommen Sie von
Mag.a Ingeborg Windhofer, Juristin u. gerichtliche Erwachsenenvertreterin
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Donnerstag 06.11.2025, 17.00 – 18.00 Uhr
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